Eine der größten deutschen Betriebskrankenkassen BKK Mobil Oil schließt Vertrag zur Versorgung von geeigneten Rückenmarksverletzten mit ReWalk-Exoskelett

BKK Mobil Oil ReWalk

Dieser Versorgungsvertrag ist der erste mit einer Betriebskrankenkasse in Deutschland

 

Marlborough, MA/Berlin, Deutschland // Februar 25 , 2021- ReWalk Robotics, Ltd. (Nasdaq: RWLK) (“ReWalk” oder das “Unternehmen”), führender Hersteller von robotergestützter Medizintechnik für Menschen mit Behinderungen der unteren Extremitäten, gab heute den Vertragsabschluss mit der BKK Mobil Oil bekannt. Dieser Vertrag ermöglicht allen anspruchsberechtigten Versicherten mit Rückenmarksverletzungen, die Versorgung mit einem ReWalk 6.0 Exoskelettsystem zu beantragen.

 

Die vertragliche Regelung ist die erste mit einer Betriebskrankenkasse und folgt auf eine Reihe von Verträgen mit mehreren Krankenkassen in Deutschland, die ReWalk seit Anfang 2020 unterzeichnet hat. Mit rund einer Millionen Versicherten ist die BKK Mobil Oil eine der größten von insgesamt 72 Betriebskrankenkassen in Deutschland. Im Rahmen dieses Vertrages können anspruchsberechtigte Personen nach erfolgreicher Schulung im Gebrauch ein ReWalk Personal 6.0 Exoskelett für die alltägliche Nutzung erhalten, mit dem sie wieder stehen und gehen können.

  

“Die BKK Mobil Oil hat mit dem Abschluss dieses Versorgungsvertrages die Vorreiterrolle innerhalb der betrieblichen Krankenversicherungen in Deutschland übernommen“, sagt ReWalk-CEO Larry Jasinski. “Wir hoffen, dass sich weitere betriebliche Krankenkassen diesem Vertrag anschließen werden, um eine qualitative Versorgung mit ReWalk Exoskelett ihrer Versicherten sicher zu stellen.“

 

„Neben dem innovativen Hilfsmittel Exoskelett, welches vielen gelähmten Menschen neue Hoffnung gibt, hat uns vor allem das gut durchdachte und detaillierte Versorgungskonzept der ReWalk Robotics GmbH überzeugt. Hierdurch kennt jeder Beteiligte zu jeder Zeit den jeweiligen Sachstand der Versorgung und kann die weiteren Behandlungsschritte planen, sodass unsere Versicherten qualitativ hochwertig versorgt und zügig durch die Maßnahme begleitet werden“, sagt Tanja Euhus, Bereichsleitung Verträge bei der BKK Mobil Oil.

 

Im Jahr 2018 wurde das ReWalk Personal 6.0 Exoskelett in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufgenommen, welches von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasste Hilfsmittel enthält. Diese Listung war ein entscheidender Wendepunkt, der es jeder der 103 gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ermöglichte, Versorgungsstandards für die ReWalk-Versorgung zu entwickeln. Nach der Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis begann ReWalk mit einer Reihe von deutschen Versicherern Versorgungsverträge zu schließen

  

Über ReWalk Robotics Ltd.

ReWalk Robotics Ltd. entwickelt, produziert und vermarktet tragbare Roboter-Exoskelette für Menschen mit Behinderungen der unteren Extremitäten infolge einer Rückenmarksverletzung oder eines Schlaganfalls. Die Mission des Unternehmens besteht darin, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen der unteren Extremitäten durch die Schaffung und Entwicklung marktführender Robotertechnologien grundlegend zu verändern. ReWalk wurde 2001 gegründet und hat Hauptsitze in den Vereinigten Staaten, Israel und Deutschland. Für weitere Informationen über die ReWalk-Systeme besuchen Sie bitte www.rewalk.com/de.

ReWalk® ist eine eingetragene Marke von ReWalk Robotics Ltd. in Israel und den Vereinigten Staaten.

 

Vorausschauende Aussagen

Zusätzlich zu den historischen Informationen enthält diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des U.S. Private Securities Litigation Reform Act von 1995, Abschnitt 27A des U.S. Securities Act von 1933 und Abschnitt 21E des U.S. Securities Exchange Act von 1934. Zu solchen zukunftsgerichteten Aussagen gehören solche, die sich auf Prognosen bezüglich der zukünftigen Leistung von ReWalk beziehen, sowie andere Aussagen, die keine Aussagen über historische Fakten sind und in einigen Fällen durch Wörter wie “antizipieren”, “annehmen”, “glauben”, “fortsetzen”, “könnten”, “schätzen”, “erwarten”, “beabsichtigen”, “können”, “planen”, “potentiell”, “vorhersagen”, “projizieren”, “zukünftig”, “werden”, “sollten”, “würden”, “suchen” und ähnliche Begriffe oder Formulierungen gekennzeichnet sein können. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den aktuellen Erwartungen des Managements, die Unsicherheiten, Risiken und Veränderungen von Umständen unterliegen, die schwer vorhersehbar sind und von denen viele außerhalb der Kontrolle von ReWalk liegen. Wichtige Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von ReWalk erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen, sind unter anderem: Die Fähigkeit von ReWalk, sich Kapital aus ihren Eigen- und Fremdfinanzierungen zu beschaffen, angesichts der Beschränkungen in ihrem Formular S-3, der Preisspanne ihrer Stammaktien und der Bedingungen auf den Finanzmärkten sowie des Risikos, dass solche Finanzierungen die Aktionäre von ReWalk verwässern oder ihre Geschäftstätigkeit einschränken könnten; die Fähigkeit von ReWalk, die Anforderungen der Nasdaq-Kapitalmarktes zur Aufrechterhaltung der Börsennotierung zu erfüllen, und das Risiko, dass die Stammaktien von ReWalk dekotiert werden, wenn dies nicht möglich ist; das Risiko einer verringerten Liquidität im Markt für ReWalk-Stammaktien und einer verringerten Marktkapitalisierung des Unternehmens nach der kürzlich erfolgten Aktienzusammenlegung sowie das Risiko einer Verwässerung nach der kürzlich erfolgten Erhöhung des genehmigten Aktienkapitals; die Erwartungen von ReWalk hinsichtlich des zukünftigen Wachstums, einschließlich der Fähigkeit, den Umsatz in den bestehenden geografischen Märkten zu steigern, in neue Märkte zu expandieren und die geplanten Kostensenkungen zu erreichen; die Schlussfolgerung des Managements von ReWalk und die Meinung der Wirtschaftsprüfer von ReWalk, dass erhebliche Zweifel an der Fortführungsfähigkeit von ReWalk bestehen; die Fähigkeit von ReWalk, seinen Ruf und die Marktakzeptanz seiner Produkte zu erhalten und auszubauen; die Fähigkeit von ReWalk, für ihre Produkte Rückerstattungen von Drittzahlern zu erhalten; die begrenzte Betriebsgeschichte von ReWalk und die Fähigkeit, ihre Vertriebs-, Marketing- und Schulungsinfrastruktur zu nutzen; die Erwartungen von ReWalk an ihr klinisches Forschungsprogramm und ihre klinischen Ergebnisse; die Fähigkeit von ReWalk, ihre Produkte zu verbessern und neue Produkte zu entwickeln; die Fähigkeit von ReWalk, ihre gesicherte Verschuldung zurückzuzahlen; den Ausgang laufender Aktionärssammelklagen im Zusammenhang mit dem Börsengang von ReWalk; ReWalk’s Einhaltung der Vorschriften zur Meldung von unerwünschten Ereignissen im Zusammenhang mit seinen Produkten und die möglichen Auswirkungen solcher unerwünschten Ereignisse auf ReWalk’s Fähigkeit, seine Produkte zu vermarkten und zu verkaufen; ReWalk’s Fähigkeit, behördliche Genehmigungen zu erhalten und aufrechtzuerhalten; Erwartungen von ReWalk hinsichtlich der Ergebnisse und der möglichen regulatorischen Entwicklungen der vorgeschriebenen 522-Überwachungsstudie von ReWalk nach dem Inverkehrbringen und der 510k-Einreichung von ReWalk für den ReStore für Schlaganfallpatienten durch die Food and Drug Administration; die Fähigkeit von ReWalk, einen angemessenen Schutz seines geistigen Eigentums aufrechtzuerhalten und die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte anderer zu vermeiden; das Risiko eines Cybersicherheits-Angriffs oder eines Bruchs unserer IT-Systeme, der unsere Geschäftsabläufe erheblich stört; die Fähigkeit von ReWalk, die Erlöse aus Wertpapieremissionen effektiv zu nutzen; die Fähigkeit von ReWalk, einen Weg zur Vermarktung seiner Produkte in China zu etablieren; das Risiko einer erheblichen Verwässerung infolge der periodischen Ausgabe von ReWalk-Stammaktien; die Fähigkeit von ReWalk, Beziehungen zu bestehenden Kunden aufrechtzuerhalten und Beziehungen zu neuen Kunden zu entwickeln; die Auswirkungen des Marktpreises der ReWalk-Stammaktien auf die Feststellung, ob ReWalk eine passive ausländische Investmentgesellschaft ist; und andere Faktoren, die unter der Überschrift “Risikofaktoren” im Jahresbericht von ReWalk auf Formular 10-K für das am 31. Dezember bei der U.S. Securities and Exchange Commission (die “SEC”) eingereicht und andere Dokumente, die in der Folge bei der SEC eingereicht oder der SEC zur Verfügung gestellt wurden. Alle in dieser Pressemitteilung gemachten zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Faktoren oder Ereignisse, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von ReWalk von den hierin enthaltenen Aussagen abweichen, können von Zeit zu Zeit auftreten, und es ist ReWalk nicht möglich, alle diese Faktoren vorherzusagen. Sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, übernimmt ReWalk keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen.

 

Media Kontakt:

Andreas Jantke

Marketing Manager Europe

ReWalk Robotics GmbH

Tel.: +49(30) 2589 5080

E-Mail: media@rewalk.com

 

Investor Kontakt:

Ori Gon

Chief Financial Officer

ReWalk Robotics Ltd.

T: +972-4-9590123

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